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Dokument-Workflow komplett

Auftragsbestätigung schreiben – Vorlage, Muster & Pflichtangaben

Von der Angebotsannahme bis zur Rechnung: So erstellen Sie eine rechtssichere Auftragsbestätigung. Mit kostenloser Vorlage und Muster.

Angebot
Auftragsbestätigung
Rechnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Auftragsbestätigung bestätigt die Annahme eines Auftrags und wird zum verbindlichen Vertrag
  • Pflichtangaben: Vertragsparteien, Leistung, Preis, Termine, Zahlungsbedingungen
  • Rechtlich ist sie eine Annahme des Angebots nach § 150 BGB
  • Besonders wichtig bei Projekten über 1.000€ und neuen Geschäftsbeziehungen
  • Per E-Mail rechtsgültig – keine Formvorschrift nötig

Was ist eine Auftragsbestätigung?

Eine Auftragsbestätigung (AB) ist ein Geschäftsdokument, mit dem der Auftragnehmer die Annahme eines Auftrags schriftlich bestätigt. Sie wird nach Erhalt einer Bestellung oder nach Annahme eines Angebots versendet.

Rechtlich gilt die Auftragsbestätigung als Annahme eines Angebots (§ 145 ff. BGB). Stimmt sie inhaltlich mit dem Angebot überein, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Weicht sie ab, gilt sie als neues Angebot (§ 150 Abs. 2 BGB).

Auftragsbestätigung

Bestätigt einen konkreten Auftrag mit allen Details. Verbindlich für beide Seiten.

Bestellbestätigung

Bestätigt den Eingang einer Bestellung (E-Commerce). Oft automatisiert, weniger detailliert.

Pflichtangaben & Checkliste

Auch wenn es keine gesetzlichen Pflichtangaben gibt, sollte eine professionelle Auftragsbestätigung folgende Informationen enthalten:

Name und Anschrift beider Vertragsparteien
Datum der Auftragsbestätigung
Eindeutige Auftragsnummer
Bezug zum Angebot (Angebotsnummer und -datum)
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Preise, Mengen und Gesamtbetrag
Zahlungsbedingungen (Zahlungsziel, Skonto)
Liefer- oder Leistungstermin
AGB-Verweis oder Vertragsbedingungen
Unterschrift oder digitale Bestätigung (empfohlen)

Muster & Vorlage

Max Mustermann Webdesign

Musterstraße 1, 10115 Berlin

info@mustermann-design.de

An:

Firma Beispiel GmbH

Frau Anna Schmidt

Beispielweg 5, 80331 München

Berlin, 28.03.2026

Auftragsbestätigung Nr. AB-2026-001

Bezug: Ihr Angebot AN-2026-042 vom 20.03.2026

Sehr geehrte Frau Schmidt,

hiermit bestätige ich den Auftrag zur Neugestaltung Ihrer Unternehmenswebsite zu den folgenden Konditionen:

PositionMengeEinzelpreisGesamt
Webdesign (Responsive)13.500,00 €3.500,00 €
Content-Erstellung5 Seiten200,00 €1.000,00 €
SEO-Optimierung1500,00 €500,00 €
Gesamtbetrag (netto)5.000,00 €

Liefertermin: 30.04.2026

Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung

Es gelten unsere AGB (siehe Anhang).

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Wann ist eine Auftragsbestätigung sinnvoll?

Projekte über 1.000€

Bei größeren Aufträgen schafft die AB Klarheit über Umfang und Kosten.

Komplexe Leistungen

Mehrstufige Projekte oder Dienstleistungen mit verschiedenen Teilleistungen.

Neue Geschäftsbeziehungen

Bei Neukunden schafft eine AB Vertrauen und verhindert Missverständnisse.

Abweichende Konditionen

Wenn Sie Änderungen am ursprünglichen Angebot vornehmen möchten.

Auftragsbestätigung vs. Angebot vs. Vertrag

MerkmalAngebotAuftragsbestätigungVertrag
VerbindlichkeitFür den Anbietenden bindendVerbindlich für beide SeitenVerbindlich für beide Seiten
ZweckLeistung und Preis vorschlagenAuftrag bestätigen und Details fixierenRechte und Pflichten regeln
InitiatorAuftragnehmerAuftragnehmerBeide Parteien
FormvorschriftKeineKeineJe nach Vertragsart
Typische SituationVor der BeauftragungNach AuftragserteilungKomplexe/langfristige Projekte

Der komplette Dokument-Workflow mit Clever Invoice

Clever Invoice unterstützt den gesamten Geschäftsdokument-Workflow – vom Angebot über die Auftragsbestätigung bis zur Rechnung und Mahnung:

1

Angebot erstellen

Professionelles Angebot per KI-Chat oder manuell erstellen und an den Kunden senden.

Mehr erfahren
2

Auftragsbestätigung senden

Nach Annahme des Angebots die Auftragsbestätigung mit allen Details versenden.

3

Rechnung stellen

Aus dem bestätigten Auftrag direkt eine E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) generieren.

Mehr erfahren
4

Zahlung verfolgen

Automatische Zahlungserinnerungen und Mahnungen bei überfälligen Rechnungen.

Mehr erfahren

Häufige Fragen zur Auftragsbestätigung

Ist eine Auftragsbestätigung Pflicht?
Nein, eine Auftragsbestätigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie ist jedoch dringend empfohlen, da sie als verbindliche Vertragsgrundlage dient und Missverständnisse vermeidet. Bei Projekten über 1.000 Euro oder neuen Geschäftsbeziehungen sollte sie Standard sein.
Was ist der Unterschied zwischen Auftragsbestätigung und Bestellbestätigung?
Eine Auftragsbestätigung wird vom Auftragnehmer (Dienstleister/Lieferant) an den Auftraggeber (Kunden) gesendet. Eine Bestellbestätigung wird hingegen vom Verkäufer an den Käufer gesendet, um eine Bestellung zu bestätigen. Beide bestätigen einen Vorgang, aber aus unterschiedlicher Perspektive.
Muss eine Auftragsbestätigung unterschrieben werden?
Eine Unterschrift ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Auftragsbestätigung gilt als Annahme des Angebots und ist auch ohne Unterschrift wirksam, sofern sie dem Angebot entspricht (§ 150 BGB). Eine Unterschrift oder digitale Bestätigung erhöht jedoch die Rechtssicherheit.
Kann ich von einer Auftragsbestätigung zurücktreten?
Eine Auftragsbestätigung, die dem Angebot entspricht, begründet einen verbindlichen Vertrag. Ein einseitiger Rücktritt ist nur möglich, wenn ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht besteht (z. B. bei Fernabsatzverträgen). Andernfalls können Schadensersatzansprüche entstehen.
Auftragsbestätigung per E-Mail – ist das gültig?
Ja, eine Auftragsbestätigung per E-Mail ist rechtsgültig. Es gibt keine Formvorschrift. Die E-Mail dient sogar als Nachweis und ist im Streitfall einfacher nachvollziehbar als eine mündliche Zusage. Achten Sie auf eine klare, vollständige Formulierung.
Was passiert, wenn die Auftragsbestätigung vom Angebot abweicht?
Weicht die Auftragsbestätigung vom ursprünglichen Angebot ab, gilt sie rechtlich als neues Angebot (§ 150 Abs. 2 BGB). Der Auftraggeber muss diese Änderungen ausdrücklich annehmen, damit ein Vertrag zustande kommt. Schweigen gilt hier nicht als Zustimmung.

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