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Branchen

Abschlagsrechnung im Handwerk: Vorlage, Anleitung & Tipps

Abschlagsrechnungen im Handwerk richtig erstellen. Inkl. Vorlage, rechtliche Grundlagen und automatische Schlussrechnung.

Anna Fischer · ·5 Min Lesezeit

Bei größeren Handwerksaufträgen ist es üblich, Abschlagsrechnungen zu stellen — Teilzahlungen, die den Cashflow sichern, bevor der gesamte Auftrag abgeschlossen ist. Hier erfährst du, wie Abschlagsrechnungen funktionieren und was du beachten musst.

Was ist eine Abschlagsrechnung?

Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung für bereits erbrachte Leistungen innerhalb eines Gesamtauftrags. Du rechnest einen Teil des Auftrags ab, bevor alles fertig ist.

Rechtliche Grundlage

  • §632a BGB: Der Unternehmer kann für in sich abgeschlossene Teile der Leistung Abschlagszahlungen verlangen
  • VOB/B §16: Spezielle Regelungen für Bauverträge nach VOB
  • Abschlagszahlungen sind ein gesetzlicher Anspruch — der Kunde kann sie nicht grundlos verweigern

Wann Abschlagsrechnungen?

  • Renovierungsprojekte über mehrere Wochen
  • Bauaufträge mit definierten Bauabschnitten
  • Große Installationsarbeiten (Heizung, Elektrik, Sanitär)
  • Projekte mit hohem Materialeinsatz vorab

Abschlagsrechnung richtig erstellen

Pflichtangaben (wie jede Rechnung)

  • Alle Standard-Pflichtangaben nach §14 UStG
  • Zusätzlich: Eindeutige Kennzeichnung als "Abschlagsrechnung"

Spezifische Inhalte

  1. Kennzeichnung: "Abschlagsrechnung Nr. X zu Auftrag Y"
  2. Bezug zum Gesamtauftrag: Auftragsnummer, Datum, Gegenstand
  3. Leistungsbeschreibung: Welche Teilleistung wurde erbracht?
  4. Fertigstellungsgrad: Z.B. "Rohinstallation Sanitär abgeschlossen (ca. 40%)"
  5. Abschlagsbetrag: Netto + USt.
  6. Bisherige Abschläge: Auflistung bereits gestellter Abschlagsrechnungen

Muster einer Abschlagsrechnung


Meisterbetrieb Müller GmbH
Köln, 12.04.2026

Abschlagsrechnung Nr. 2 zu Auftrag 2026-042
Baustelle: Wohnstraße 5, 50668 Köln
Auftrag: Badsanierung komplett

Leistungsstand: Rohinstallation Sanitär und Fliesen-Untergrund
Fertigstellungsgrad: ca. 60%

Pos  Beschreibung                  Betrag
1    Sanitär-Rohinstallation       2.400,00€
2    Fliesen-Untergrund            1.200,00€
3    Material (Rohre, Fittings)      850,00€

Netto:                            4.450,00€
USt. 19%:                           845,50€
Brutto:                           5.295,50€

Bereits berechnet:
- Abschlagsrechnung Nr. 1:        3.200,00€ brutto

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Von der Abschlagsrechnung zur Schlussrechnung

Nach Abschluss aller Arbeiten erstellst du die Schlussrechnung. Sie enthält:

  1. Gesamtleistung: Alle erbrachten Positionen
  2. Gesamtbetrag: Netto + USt. für den kompletten Auftrag
  3. Abzüge: Alle bereits bezahlten Abschlagsrechnungen
  4. Restbetrag: Gesamtbetrag minus Abschläge = offener Restbetrag

Beispiel-Schlussrechnung

PositionBetrag
Gesamtleistung (netto)12.000,00€
USt. 19%2.280,00€
Gesamtbetrag (brutto)14.280,00€
- Abschlag 1-3.200,00€
- Abschlag 2-5.295,50€
Restbetrag5.784,50€

Umsatzsteuer bei Abschlagsrechnungen

Wichtig: Bei Abschlagsrechnungen entsteht die Umsatzsteuer mit Erhalt der Zahlung (§13 Abs. 1 Nr. 1a UStG), nicht mit Rechnungsstellung. Das bedeutet:

  • Du meldest die USt. in dem Monat/Quartal, in dem der Kunde zahlt
  • Der Kunde kann den Vorsteuerabzug geltend machen, sobald er die Abschlagsrechnung und die Zahlung geleistet hat

Clever Invoice für Abschlagsrechnungen

Clever Invoice vereinfacht den Abschlags-Workflow:

  • Beliebig viele Abschläge pro Auftrag
  • Automatische Schlussrechnung — berechnet Restbetrag automatisch
  • Auftrags-Übersicht — alle Abschläge und Zahlungen auf einen Blick
  • §35a-Aufschlüsselung — Material vs. Arbeit automatisch getrennt

Mit Clever Invoice erstellst du professionelle Rechnungen in wenigen Sekunden — kostenlos starten und sofort loslegen.

Häufige Fragen

Wie viele Abschlagsrechnungen darf ich stellen?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Üblich sind 2-4 Abschläge pro Auftrag, abhängig von der Projektgröße.

Muss der Kunde Abschlagszahlungen akzeptieren?

Bei Werkverträgen (§632a BGB): Ja, der Unternehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlungen.

Was passiert, wenn der Kunde einen Abschlag nicht zahlt?

Du kannst nach Fristablauf mahnen. Bei anhaltender Nichtzahlung kannst du die Arbeiten gemäß §320 BGB unterbrechen (Zurückbehaltungsrecht). - [Handwerkerrechnung: Pflichtangaben →](/handwerker-rechnung) - [Schlussrechnung nach VOB →](/blog/schlussrechnung-vob) - [Rechnungsprogramm Handwerk →](/blog/rechnungsprogramm-handwerk)

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