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E-Rechnung

E-Rechnung empfangen und verarbeiten: Leitfaden für KMU

Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Erfahre, wie du E-Rechnungen annimmst, verarbeitest und GoBD-konform archivierst.

Anna Fischer · ·5 Min Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungs-Empfangspflicht: Jedes Unternehmen in Deutschland muss elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können. Aber was bedeutet das konkret für deinen Alltag?

Was bedeutet die Empfangspflicht?

Die Empfangspflicht verlangt, dass du in der Lage bist, E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD (ab Profil EN 16931) anzunehmen. Konkret heißt das:

  • Du brauchst ein E-Mail-Postfach, das XML-Dateien akzeptiert
  • Dein E-Mail-Server darf XML-Anhänge nicht blockieren oder als Spam markieren
  • Du solltest die empfangenen Daten lesen und verarbeiten können

Was du NICHT tun darfst

  • E-Rechnungen ablehnen und stattdessen PDF fordern
  • XML-Anhänge automatisch löschen
  • Den Lieferanten bitten, "einfach ein PDF zu schicken"

Schritt für Schritt: E-Rechnungen empfangen

1. E-Mail-Postfach vorbereiten

Richte eine zentrale Adresse ein (z.B. rechnungen@deinefirma.de). Stelle sicher:

  • XML-Anhänge werden nicht gefiltert
  • Postfachgröße reicht für regelmäßige Eingänge
  • Mehrere Mitarbeiter haben Zugriff (oder Weiterleitung ist eingerichtet)

2. E-Rechnung öffnen und lesen

ZUGFeRD-Rechnungen kannst du wie ein normales PDF öffnen — die visuelle Darstellung ist eingebettet. Die strukturierten XML-Daten stecken unsichtbar im PDF.

XRechnungen sind reines XML — ohne Software siehst du nur Code. Du brauchst:

  • Einen XRechnung-Viewer (kostenlose Online-Tools verfügbar)
  • Oder eine Rechnungssoftware wie Clever Invoice, die XML automatisch visualisiert

3. Rechnungsdaten prüfen

Auch bei E-Rechnungen solltest du prüfen:

  • Stimmen die Leistungen mit dem Auftrag überein?
  • Sind alle Pflichtangaben vorhanden?
  • Ist die Umsatzsteuer korrekt berechnet?
  • Stimmt die Bankverbindung?

4. Verbuchen

Die strukturierten Daten der E-Rechnung können direkt in dein Buchhaltungssystem übernommen werden — ohne manuelles Abtippen. Das spart Zeit und vermeidet Fehler.

5. GoBD-konform archivieren

E-Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden:

  • Unveränderbar — keine nachträgliche Manipulation
  • Nachvollziehbar — jede Änderung protokolliert
  • Maschinell auswertbar — Daten müssen durchsuchbar bleiben

Wichtig: Eine E-Rechnung als PDF auszudrucken und den Ausdruck zu archivieren reicht nicht. Die XML-Daten müssen im Originalformat gespeichert bleiben.

Automatische Verarbeitung mit Clever Invoice

Clever Invoice verarbeitet eingehende E-Rechnungen automatisch:

  1. E-Rechnung empfangen — per E-Mail-Weiterleitung oder API
  2. Format erkennen — XRechnung, ZUGFeRD, automatisch identifiziert
  3. Daten extrahieren — Alle Rechnungsfelder werden ausgelesen
  4. Plausibilität prüfen — USt-ID-Validierung, Pflichtangaben-Check
  5. Buchungsvorschlag — Automatischer Vorschlag für die Buchhaltung
  6. Archivieren — GoBD-konform, 10 Jahre, revisionssicher
  7. DATEV-Export — Ein-Klick-Export für den Steuerberater

Häufige Probleme und Lösungen

ProblemLösung
XML-Anhang im SpamWhitelist für häufige Absender einrichten
Kann XRechnung nicht lesenXRechnung-Viewer oder Clever Invoice nutzen
Archivierung unklarSoftware mit automatischer GoBD-Archivierung
Doppelte RechnungenAutomatische Dublettenprüfung in der Software

Mit Clever Invoice erstellst du professionelle Rechnungen in wenigen Sekunden — kostenlos starten und sofort loslegen.

Häufige Fragen

Muss ich eingehende E-Rechnungen in einem bestimmten Format speichern?

Ja — im **Originalformat**. Eine XRechnung als XML, ein ZUGFeRD als PDF/A-3 mit eingebettetem XML. Ein Ausdruck oder Screenshot reicht nicht.

Was mache ich mit E-Rechnungen, die fehlerhaft sind?

Reklamiere beim Absender und bitte um eine korrigierte E-Rechnung. Speichere auch die fehlerhafte Version für die Nachvollziehbarkeit.

Muss ich auch E-Rechnungen von Kleinunternehmen akzeptieren?

Ja. Die Empfangspflicht gilt unabhängig davon, wer die Rechnung sendet. Ab 2028 werden auch Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden. - [E-Rechnung: Alles zur Pflicht →](/e-rechnung) - [E-Rechnung Archivierung: GoBD-konform →](/blog/e-rechnung-archivierung-gobd) - [XRechnung vs. ZUGFeRD →](/blog/xrechnung-vs-zugferd)

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