Als Freiberufler stellst du keine gewerbliche Rechnung, sondern eine Honorarrechnung. Der inhaltliche Unterschied ist gering, aber es gibt wichtige Besonderheiten zu beachten.
Was ist eine Honorarrechnung?
Eine Honorarrechnung ist die Abrechnung für freiberufliche Tätigkeiten nach §18 EStG. Sie wird von Freiberuflern gestellt — also von Ärzten, Anwälten, Architekten, Ingenieuren, Journalisten, Dolmetschern, Designern und ähnlichen Berufen.
Unterschied zur gewerblichen Rechnung
| Aspekt | Honorarrechnung | Gewerbliche Rechnung |
|---|---|---|
| Aussteller | Freiberufler (§18 EStG) | Gewerbetreibender |
| Gewerbesteuer | Nein | Ja (ab 24.500€) |
| IHK-Pflicht | Nein | Ja |
| Pflichtangaben | Identisch (§14 UStG) | Identisch |
| Typische Abrechnung | Stunden-/Tagessatz, Projektpauschale | Stückpreis, Dienstleistung |
Honorarrechnung: Pflichtangaben
Dieselben 10 Pflichtangaben wie bei jeder Rechnung:
- Name, Anschrift des Freiberuflers
- Name, Anschrift des Auftraggebers
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung
- Leistungszeitraum
- Nettobetrag (Honorar)
- USt-Satz und -Betrag (oder §19-Hinweis)
- Bruttobetrag
Muster: Honorarrechnung
Dr. Anna Muster
Praxisstr. 5, 80331 München
St.-Nr.: 143/123/45678
An: Verlag GmbH
Medienweg 10, 20095 Hamburg
Honorarrechnung Nr. 2026-018
Datum: 12.04.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
für folgende Leistung erlaube ich mir zu berechnen:
Leistung: Fachbeitrag "E-Rechnung für Ärzte"
Leistungszeitraum: 01.–10.04.2026
Umfang: 2.500 Wörter
Honorar (netto): 800,00€
USt. 7% (§12 Abs. 2 Nr. 7c UStG): 56,00€
Gesamtbetrag: 856,00€
IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00
Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Hinweis: Der ermäßigte USt-Satz von 7% gilt für journalistische und schriftstellerische Tätigkeiten (§12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Für Design, Beratung oder andere Freiberufler-Leistungen gilt der Regelsteuersatz von 19%.
Abrechnungsmodelle für Freiberufler
Stundensatz
- Klar und transparent
- Risiko: Auftraggeber befürchten "Stunden aufschreiben"
- Tipp: Stundensatz + geschätzten Zeitrahmen kommunizieren
Tagessatz
- Üblich bei Beratung und Interim-Mandaten
- Ein Tag = 8 Stunden (Branchenstandard)
- Halbe Tage separat vereinbaren
Projektpauschale
- Fester Preis für definiertes Ergebnis
- Risiko liegt beim Freiberufler (Scope Creep!)
- Tipp: Klaren Scope im Angebot definieren
Erfolgshonorar
- Anteil am Erfolg (z.B. % vom Umsatz)
- Rechtlich erlaubt, aber sorgfältig formulieren
- Bei Anwälten: RVG-Grenzen beachten
Steuerliche Besonderheiten
Kein Gewerbe = Keine Gewerbesteuer
Als Freiberufler zahlst du keine Gewerbesteuer — unabhängig von deinem Gewinn. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber Gewerbetreibenden.
USt-Befreiungen für Freiberufler
Bestimmte freiberufliche Leistungen sind USt-befreit (§4 UStG):
- Ärztliche Heilbehandlungen
- Bestimmte Bildungsleistungen
- Soziale Dienstleistungen
In diesem Fall: Kein USt-Ausweis, aber Hinweis auf die Befreiungsnorm.
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