Eine ordnungsgemäße Rechnung ist nicht nur eine Formalität - sie ist gesetzlich vorgeschrieben und hat direkte Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug deines Kunden.
Warum sind Pflichtangaben wichtig?
Fehlt auch nur eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt die Rechnung zurückweisen. Mit dieser Checkliste stellst du sicher, dass deine Rechnungen alle Anforderungen nach §14 UStG erfüllen.
Tipp: Mit unserem MwSt-Rechner berechnest du Netto- und Bruttobeträge korrekt.
Die vollständige Liste der Pflichtangaben
1. Name und Anschrift des Rechnungsstellers
Deine Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Bei Einzelunternehmen dein Vor- und Nachname, bei Gesellschaften der vollständige Firmenname mit Rechtsform.
2. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
Auch die Kundenangaben müssen vollständig sein - bei Unternehmen der Firmenname und Anschrift.
3. Steuernummer oder USt-IdNr.
Du musst entweder deine Steuernummer oder deine USt-IdNr. angeben. Bei EU-Geschäften ist die USt-IdNr. Pflicht.
4. Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
Die Rechnungsnummer muss einmalig und fortlaufend sein.
5. Leistungsbeschreibung und Zeitraum
Beschreibe klar, welche Leistung oder welches Produkt du abgerechnet hast. Bei Dienstleistungen auch den Zeitraum angeben.
6. Nettobetrag, Steuersatz und Bruttobetrag
Der Steuerbetrag muss separat ausgewiesen werden. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und fügen einen entsprechenden Hinweis hinzu.
7. Zahlungsinformationen
Bankverbindung und Zahlungsziel sollten klar erkennbar sein. Tipps dazu findest du in unserem Artikel 5 Tipps für schnellere Zahlung.
Besonderheiten bei E-Rechnungen
Ab 2025 gelten zusätzliche Anforderungen für E-Rechnungen. Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ist die Leitweg-ID Pflicht.
Fazit
Mit Clever Invoice werden alle Pflichtangaben automatisch ergänzt. Du gibst nur deine Unternehmensdaten einmalig ein - den Rest erledigt die Software.
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