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Steuern

Rechnung ins Ausland schreiben: Der komplette Guide für internationale Kunden

Du hast Kunden im Ausland? Erfahre, welche Besonderheiten bei Rechnungen an EU-Länder und Drittstaaten gelten.

Thomas Bergmann · ·14 Min Lesezeit

Die Globalisierung macht auch vor Freelancern nicht halt. Bei Rechnungen ins Ausland gibt es einiges zu beachten.

Die drei Szenarien

Szenario 1: B2B in der EU

Bei Geschäften mit EU-Unternehmen gilt das Reverse-Charge-Verfahren:

  • Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus
  • Der Kunde führt die Steuer in seinem Land ab
  • Du benötigst die USt-IdNr. des Kunden

Pflichthinweis auf der Rechnung: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)"

Szenario 2: B2C in der EU

Bei Privatpersonen in der EU:

  • Deutsche Umsatzsteuer berechnen (19% oder 7%)
  • Ab bestimmten Schwellenwerten: OSS-Verfahren beachten

Szenario 3: Drittstaaten

Bei Ländern außerhalb der EU (USA, Schweiz, UK, etc.):

  • Keine deutsche Umsatzsteuer
  • Hinweis: "Nicht steuerbare Leistung gemäß § 3a UStG"

Pflichtangaben auf internationalen Rechnungen

  • Deine vollständigen Kontaktdaten
  • Kundendaten inkl. Land
  • USt-IdNr. beider Parteien (bei B2B EU)
  • Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Leistungsbeschreibung (idealerweise zweisprachig)

Währung und Zahlung

  • Euro oder Fremdwährung möglich
  • Bei Fremdwährung: Umrechnungskurs angeben
  • IBAN und BIC für internationale Überweisungen
  • Längere Zahlungsfristen einplanen

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Häufige Fragen

Muss ich bei EU-Geschäften immer Reverse Charge anwenden?

Nur bei B2B-Geschäften mit Unternehmen, die eine gültige USt-IdNr. haben. Bei Privatpersonen berechnest du die deutsche Mehrwertsteuer.

Brauche ich für Rechnungen in die Schweiz eine USt-IdNr.?

Nein, die Schweiz ist kein EU-Land. Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus mit dem Hinweis auf nicht steuerbare Leistung.

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