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Selbstständigkeit

Rechnung im Nebengewerbe: Was du beachten musst

Rechnung im Nebengewerbe richtig schreiben. Pflichtangaben, Kleinunternehmerregelung, Steuernummer und häufige Fehler vermeiden.

Lisa Hoffmann · ·5 Min Lesezeit

Du hast neben deinem Hauptjob ein Nebengewerbe angemeldet und musst deine erste Rechnung schreiben? Kein Grund zur Panik. Die Grundregeln sind dieselben wie für Vollzeit-Selbstständige — mit ein paar Besonderheiten.

Grundregeln: Rechnung im Nebengewerbe

Für dein Nebengewerbe gelten dieselben Pflichtangaben wie für jedes andere Unternehmen. Es gibt keinen "Nebengewerbe-Sonderweg" — das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebengewerbe.

Pflichtangaben auf jeder Rechnung

  • Dein Name und Anschrift (Privatadresse ist OK)
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Deine Steuernummer (vom Finanzamt für das Nebengewerbe)
  • Rechnungsdatum und -nummer
  • Leistungsbeschreibung und -zeitraum
  • Netto, USt., Brutto (oder §19-Hinweis)

Steuernummer für das Nebengewerbe

Wichtig: Du brauchst eine eigene Steuernummer für dein Nebengewerbe. Das kann:

  • Deine bestehende Steuernummer sein (wenn das Finanzamt dein Gewerbe dort zuordnet)
  • Eine neue Steuernummer sein (wenn du einen separaten steuerlichen Erfassungsbogen abgibst)

Alternativ kannst du eine USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen — sinnvoll bei EU-Geschäften.

Kleinunternehmerregelung im Nebengewerbe

Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) gilt für den Gesamtumsatz — also Hauptberuf + Nebengewerbe zusammen.

  • Vorjahresumsatz < 22.000€ (gesamt): Kleinunternehmer möglich
  • Vorjahresumsatz > 22.000€ (gesamt): Regelbesteuerung Pflicht

Beispiel

Du verdienst 40.000€ brutto im Angestelltenverhältnis. Dein Nebengewerbe macht 5.000€ Umsatz. Die Kleinunternehmerregelung zählt nur die selbstständigen Umsätze — also die 5.000€. Du kannst Kleinunternehmer sein.

Achtung: Das Angestelltengehalt zählt NICHT als Umsatz im Sinne des §19 UStG. Nur die selbstständigen Einnahmen sind relevant.

Häufige Fehler

  1. Keine Steuernummer — Beantrage sie VOR der ersten Rechnung
  2. Rechnungen über das Hauptarbeitgeber-Konto — Führe ein separates Geschäftskonto (empfohlen, nicht Pflicht)
  3. Gemischte Rechnungsnummern — Nebengewerbe-Rechnungen brauchen eigene fortlaufende Nummern
  4. Vergessen, Einkünfte zu erklären — Nebengewerbe-Einkünfte gehören in die Steuererklärung (Anlage G oder S)
  5. Gewerbesteuer ignoriert — Ab 24.500€ Gewinn fällt Gewerbesteuer an

Gewerbesteuer im Nebengewerbe

Auch für Nebengewerbe gilt:

  • Freibetrag: 24.500€ Gewinn pro Jahr
  • Unter dem Freibetrag: Keine Gewerbesteuer
  • Über dem Freibetrag: Gewerbesteuer fällig
  • Freiberufler: Generell keine Gewerbesteuer

Die meisten Nebengewerbler bleiben unter dem Freibetrag.

EÜR statt Bilanz

Als Nebengewerbler erstellst du in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) — keine Bilanz. Das ist einfacher und reicht für Einzelunternehmen und Freiberufler mit Umsatz unter 600.000€.

Mit Clever Invoice erstellst du professionelle Rechnungen in wenigen Sekunden — kostenlos starten und sofort loslegen.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Geschäftskonto für das Nebengewerbe?

Rechtlich nein. Aber es ist dringend empfohlen — für die Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen und als Nachweis bei Betriebsprüfungen.

Muss mein Arbeitgeber vom Nebengewerbe wissen?

Prüfe deinen Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen eine **Anzeige** oder **Genehmigung** von Nebentätigkeiten. Eine generelle Pflicht gibt es nicht, aber informiere dich.

Kann ich als Nebengewerbler E-Rechnungen erstellen?

Ja, und ab 2028 musst du es sogar (für B2B). Clever Invoice eignet sich ideal für Nebengewerbler — kostenloser Start, einfache Bedienung. - [Freelancer-Rechnung: Vorlage & Tipps →](/freelancer-rechnung) - [Rechnung ohne Umsatzsteuer →](/blog/rechnung-ohne-umsatzsteuer) - [Rechnung Pflichtangaben →](/blog/rechnung-pflichtangaben)

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