Ob Freelancer, Handwerker oder GmbH — jede Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Fehlen sie, riskierst du Probleme beim Vorsteuerabzug deiner Kunden und Ärger bei der Betriebsprüfung. Hier ist die vollständige Checkliste.
Die 10 Pflichtangaben nach §14 UStG
1. Name und Anschrift des Rechnungsstellers
Vollständiger Name (Firma oder Vor-/Nachname bei Einzelunternehmen) und Geschäftsadresse.
2. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
Vollständige Anschrift des Kunden. Bei Unternehmen: Firma und Adresse.
3. Steuernummer oder USt-IdNr.
Mindestens eine von beiden. Bei EU-Geschäften: USt-IdNr. bevorzugt.
4. Rechnungsdatum
Das Ausstellungsdatum der Rechnung.
5. Fortlaufende Rechnungsnummer
Eindeutig und einmalig. Lücken sind erlaubt, Doppelungen nicht. Beispiel: 2026-001, 2026-002.
6. Menge und Art der Leistung
Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen. Je detaillierter, desto besser.
7. Zeitpunkt der Leistung
Wann wurde die Leistung erbracht? Kann auch ein Zeitraum sein (z.B. "März 2026"). Muss auch dann angegeben werden, wenn Rechnungsdatum = Leistungsdatum.
8. Nettobetrag (Entgelt)
Der Betrag ohne Umsatzsteuer.
9. Steuersatz und Steuerbetrag
- 19% (Regelsteuersatz) oder 7% (ermäßigt)
- Bei mehreren Steuersätzen: je Satz aufschlüsseln
- Bei Steuerbefreiung: Hinweis auf den Grund (z.B. §19 UStG)
10. Bruttobetrag
Der Gesamtbetrag inkl. Umsatzsteuer.
Checkliste zum Abhaken
- [ ] Name + Adresse Rechnungssteller
- [ ] Name + Adresse Empfänger
- [ ] Steuernummer oder USt-IdNr.
- [ ] Rechnungsdatum
- [ ] Eindeutige Rechnungsnummer
- [ ] Leistungsbeschreibung
- [ ] Leistungszeitpunkt/-zeitraum
- [ ] Nettobetrag
- [ ] Steuersatz + Steuerbetrag
- [ ] Bruttobetrag
Sonderfälle
Kleinbetragsrechnungen (bis 250€)
Bei Rechnungen bis 250€ brutto reichen:
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Rechnungsdatum
- Leistungsbeschreibung
- Bruttobetrag und Steuersatz
Kein Empfängername, keine Rechnungsnummer nötig.
Kleinunternehmer (§19 UStG)
- Kein Steuersatz, kein Steuerbetrag
- Pflichthinweis: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
- Nettobetrag = Bruttobetrag
Innergemeinschaftliche Lieferungen (EU)
- USt-IdNr. beider Parteien Pflicht
- Hinweis: "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. §4 Nr. 1b UStG"
- Steuersatz: 0%
Handwerkerrechnungen
- Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausweisen (§35a EStG)
- Hinweis auf steuerlich absetzbare Arbeitskosten
Die 7 häufigsten Fehler
- Leistungszeitraum vergessen — Muss immer angegeben werden
- Doppelte Rechnungsnummer — Sofort-Problem bei Betriebsprüfung
- Steuernummer fehlt — Vorsteuerabzug des Kunden gefährdet
- Kleinunternehmer weist MwSt. aus — Dann schuldet er die Steuer!
- Falscher Steuersatz — 7% vs. 19% verwechselt
- Ungenügende Leistungsbeschreibung — "Diverse Leistungen" reicht nicht
- Rechnung nicht archiviert — 10 Jahre Aufbewahrungspflicht
So hilft Clever Invoice
Clever Invoice prüft automatisch alle Pflichtangaben:
- ✅ Fehlende Angaben werden markiert, bevor du versendest
- ✅ Rechnungsnummern werden automatisch fortlaufend vergeben
- ✅ §19-Hinweis wird für Kleinunternehmer automatisch gesetzt
- ✅ Leistungszeitraum wird abgefragt
- ✅ GoBD-konforme Archivierung inklusive
Mit Clever Invoice erstellst du professionelle Rechnungen in wenigen Sekunden — kostenlos starten und sofort loslegen.