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Grundlagen

Rechnung stornieren: Wann Gutschrift, wann Stornorechnung?

Ein Tippfehler, die falsche Adresse oder eine Retoure: Fehler passieren. Aber Löschen ist laut GoBD verboten. So korrigieren Sie Rechnungen rechtssicher.

Patrick Neumann · ·6 Min Lesezeit

Ein Tippfehler bei der Summe, die falsche Adresse oder der Kunde hat ein Produkt zurückgegeben: Fehler bei der Rechnungsstellung passieren. Doch Vorsicht: Einfach die Datei löschen oder „überschreiben" ist laut GoBD streng verboten.

Um eine Rechnung rechtssicher zu korrigieren, gibt es zwei Wege: Die Stornorechnung und die Gutschrift. In diesem Guide klären wir, welches Dokument Sie wann benötigen.

Der schnelle Überblick: Was ist was?

BegriffWer erstellt das Dokument?Sinn und Zweck
StornorechnungDer Verkäufer (Sie)Macht eine bereits versendete Rechnung ungültig (Wert = 0)
KorrekturrrechnungDer Verkäufer (Sie)Korrigiert einen Teilbetrag oder Fehler in der Originalrechnung
Kaufmännische GutschriftDer Verkäufer (Sie)Erstattet einen Betrag zurück (z. B. nach Reklamation)
Steuerrechtliche GutschriftDer Käufer (Kunde)Der Kunde rechnet über eine Leistung ab (z. B. Provisionsabrechnung)

1. Die Stornorechnung (Rechnungskorrektur)

Früher nannte man es oft einfach „Gutschrift", heute ist der korrekte Begriff Stornorechnung oder Rechnungskorrektur.

Wann nutzen?

Wenn eine Rechnung bereits an den Kunden versandt wurde, aber komplett falsch ist (falscher Empfänger, falsches Datum, komplett falscher Betrag).

Wie funktioniert es?

Die Stornorechnung muss einen negativen Betrag ausweisen (z. B. -100 €) und sich zwingend auf die Original-Rechnungsnummer beziehen.

Das Ergebnis: Die ursprüngliche Rechnung und das Storno heben sich buchhalterisch auf Null auf. Danach erstellen Sie eine neue, korrekte Rechnung.

2. Die kaufmännische Gutschrift

In der Praxis nutzen wir das Wort „Gutschrift" meistens, wenn wir dem Kunden Geld zurückgeben, nachdem die Rechnung eigentlich korrekt war.

Wann nutzen?

  • Bei einer Warenrücksendung (Retoure)
  • Bei einem nachträglichen Rabatt
  • Bei einer Kulanzzahlung

Wichtig: Auch hier muss ein Bezug zur ursprünglichen Rechnung bestehen.

3. Achtung Verwechslungsgefahr: Die steuerliche Gutschrift

Hier wird es knifflig. Im Steuerrecht gibt es auch die „Gutschrift als Rechnung".

Beispiel: Ein Affiliate-Partner oder ein Provisions-Empfänger schreibt keine Rechnung an Sie, sondern Sie (als Auftraggeber) erstellen die Abrechnung für ihn. In diesem Fall ist das Dokument eine Gutschrift, die rechtlich wie eine Rechnung gewertet wird.

Warum Sie niemals eine Rechnung „einfach löschen" dürfen

Das Finanzamt fordert die Unveränderbarkeit von Belegen (GoBD). Wenn eine Rechnungsnummer einmal vergeben ist, muss sie im System bleiben. Löschen Sie eine Datei, entsteht eine Lücke in Ihrer Nummernfolge - das löst bei jeder Betriebsprüfung Alarmglocken aus.

Der korrekte Workflow:

  1. Originalrechnung im System lassen - nicht löschen!
  2. Stornorechnung mit negativer Summe erstellen
  3. Neue Rechnung mit neuer Nummer (oder Bezug auf das Storno) erstellen

Der Workflow im Vergleich

SchrittFalsch (verboten!)Richtig (GoBD-konform)
1Rechnung löschenOriginalrechnung belassen
2Neue Rechnung mit alter NummerStornorechnung erstellen (-Betrag)

So hilft Clever Invoice

Das manuelle Erstellen von Stornobelegen ist fehleranfällig. Werden die Vorsteuerbeträge korrekt gegengerechnet? Stimmt der Bezug zur alten Nummer?

Mit Clever Invoice erledigen Sie das mit zwei Klicks:

  1. Wählen Sie die fehlerhafte Rechnung aus
  2. Klicken Sie auf „Stornieren"
  3. Das System erstellt automatisch einen GoBD-konformen Korrekturbeleg mit allen Pflichtangaben und negativen Vorzeichen

Fazit: Präzise Begriffe sparen Ärger

Nutzen Sie den Begriff „Stornorechnung", wenn Sie einen Fehler korrigieren, und „Gutschrift", wenn Sie Geld erstatten. So weiß auch Ihr Steuerberater sofort, was zu tun ist.

Haben Sie gerade eine falsche Rechnung im System? Stornieren Sie diese jetzt rechtssicher mit Clever Invoice - schnell, einfach und finanzamtkonform. Jetzt kostenlos testen.

Häufige Fragen

Muss der Kunde die Stornorechnung unterschreiben?

Nein, eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Die Stornorechnung ist ein einseitiges Dokument, das Sie als Rechnungsaussteller erstellen und versenden.

Kann ich eine bereits bezahlte Rechnung stornieren?

Ja, aber dann entsteht ein Guthaben beim Kunden. Dieses müssen Sie erstatten oder mit künftigen Rechnungen verrechnen - dokumentieren Sie dies sauber.

Wie nummeriere ich Stornorechnungen?

Stornorechnungen und Gutschriften können eigene Nummernkreise haben (z. B. GS-001, ST-001) oder im regulären Nummernkreis laufen. Wichtig ist nur: lückenlos und nachvollziehbar.

Was passiert mit der Umsatzsteuer bei einer Stornierung?

Die Umsatzsteuer wird mit der Stornorechnung ebenfalls korrigiert. Achten Sie darauf, die Korrektur im richtigen Voranmeldungszeitraum zu buchen.

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