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Grundlagen

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: So unterscheidet sich die Abrechnung

Lerne die Unterschiede zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag bei der Rechnungsstellung. Von Abnahme über Gewährleistung bis zur korrekten Fakturierung.

Laura Schmidt · ·13 min Lesezeit

Die Frage "Werkvertrag oder Dienstvertrag?" hat massive Auswirkungen auf deine Rechnungsstellung. Je nach Vertragsart gelten unterschiedliche Regeln für Fälligkeit, Gewährleistung und Zahlungsansprüche. In diesem Leitfaden erfährst du, welche Vertragsform für deine Tätigkeit gilt und wie du korrekt abrechnest.

Die grundlegenden Unterschiede

Was ist ein Dienstvertrag (§ 611 BGB)?

Beim Dienstvertrag schuldest du Tätigwerden, nicht ein bestimmtes Ergebnis:

Typische Beispiele:

  • Beratungsleistungen (Stunden- oder Tageshonorar)
  • Rechtsanwaltsmandate
  • Ärztliche Behandlungen
  • Unterrichtsleistungen
  • Pflegedienste
  • Zeitbasierte IT-Dienstleistungen

Charakteristika:

  • Vergütung für geleistete Arbeit
  • Kein Erfolg geschuldet
  • Keine Abnahme erforderlich
  • Vergütung auch bei Misserfolg

Was ist ein Werkvertrag (§ 631 BGB)?

Beim Werkvertrag schuldest du einen konkreten Erfolg:

Typische Beispiele:

  • Handwerkerarbeiten (Renovierung, Reparatur)
  • Softwareentwicklung (fertiges Programm)
  • Webdesign (fertige Website)
  • Grafikdesign (fertiges Logo)
  • Gutachten und Studien
  • Bauarbeiten

Charakteristika:

  • Vergütung für das Ergebnis
  • Erfolg ist geschuldet
  • Abnahme erforderlich
  • Gewährleistung für Mängel

Vergleich der Abrechnungsregeln

AspektDienstvertragWerkvertrag
VergütungspflichtNach ZeitaufwandNach Fertigstellung
FälligkeitNach LeistungserbringungNach Abnahme
AbnahmeNicht erforderlichErforderlich
GewährleistungKeine2 Jahre (5 Jahre Bau)
KündigungJederzeit möglichMöglich, aber Vergütung fällig
RisikoAuftraggeberAuftragnehmer
MängelrechteSehr begrenztNachbesserung, Minderung, Rücktritt

Fälligkeit der Vergütung

Bei Dienstverträgen

Die Vergütung wird fällig, sobald die Dienstleistung erbracht wurde:

Zeitbasierte Abrechnung:


Leistungszeitraum: 01.01. - 31.01.2026
Tätigkeit: IT-Beratung

10.01.2026  Strategiemeeting      4 Std. × 120 €  =  480,00 €
17.01.2026  Konzeptentwicklung    6 Std. × 120 €  =  720,00 €
25.01.2026  Präsentation          3 Std. × 120 €  =  360,00 €

Gesamthonorar:                                    1.560,00 €

Wichtig: Du kannst regelmäßig (monatlich, wöchentlich) abrechnen, ohne auf ein "Endergebnis" warten zu müssen.

Bei Werkverträgen

Die Vergütung wird erst nach Abnahme des Werkes fällig:

Was ist Abnahme?

  • Die Bestätigung, dass das Werk vertragsgemäß ist
  • Kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen
  • Startet die Gewährleistungsfrist
  • Macht die Vergütung fällig

Beispiel Webdesign-Projekt:


Projekt: Website-Relaunch für Musterfirma GmbH

Meilenstein 1 - Konzept:            2.000,00 €
(Abnahme: 15.01.2026)

Meilenstein 2 - Design:             3.000,00 €
(Abnahme: 05.02.2026)

Meilenstein 3 - Entwicklung:        5.000,00 €
(Abnahme: 01.03.2026)

Meilenstein 4 - Launch:             2.000,00 €
(Abnahme: 15.03.2026)

Gesamtprojekt:                     12.000,00 €

Abnahme richtig durchführen

Förmliche Abnahme

Bei größeren Projekten empfehlenswert:

Abnahmeprotokoll (Muster):


ABNAHMEPROTOKOLL

Projekt: Website-Relaunch
Auftraggeber: Musterfirma GmbH
Auftragnehmer: Webdesign Schmidt

Datum der Abnahme: 15.03.2026
Ort: Geschäftsräume Musterfirma GmbH

Gegenstand der Abnahme:
[x] Website gemäß Leistungsbeschreibung v. 01.12.2025
[x] Responsive Design für Mobile und Desktop
[x] CMS-Integration (WordPress)
[x] SEO-Grundoptimierung

Festgestellte Mängel:
1. Kontaktformular: E-Mail-Bestätigung fehlt (Frist: 22.03.2026)
2. Footer: Impressum-Link defekt (Frist: 18.03.2026)

Ergebnis:
[x] Abnahme MIT Mängelvorbehalt
[ ] Abnahme OHNE Mängel
[ ] Abnahme VERWEIGERT

________________________    ________________________
Auftraggeber               Auftragnehmer

Fiktive Abnahme

Wenn der Auftraggeber nicht reagiert:

§ 640 Abs. 2 BGB: Das Werk gilt als abgenommen, wenn:

  • Du es fertiggestellt und zur Abnahme angeboten hast
  • Eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt wurde
  • Der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist reagiert

Formulierung für Abnahmeanforderung:

"Hiermit übersende ich Ihnen das fertiggestellte [Werk] und bitte um Abnahme binnen 14 Tagen. Sollten Sie innerhalb dieser Frist keine Einwände erheben, gilt das Werk als abgenommen."

Abschlagszahlungen und Teilrechnungen

Bei Dienstverträgen

Du kannst jederzeit Zwischenabrechnungen stellen:

  • Monatliche Abrechnung: Üblich bei laufenden Beratungen
  • Wöchentliche Abrechnung: Bei intensiven Projekten
  • Nach Abschluss von Phasen: Bei größeren Projekten

Bei Werkverträgen

Abschlagszahlungen sind gesetzlich geregelt (§ 632a BGB):

Voraussetzungen:

  • Angemessene Teilleistung erbracht
  • Abschlag entspricht dem Wert der Teilleistung
  • Keine abweichende Vereinbarung

Typische Staffelung:

MeilensteinAnteilKumuliert
Auftragserteilung20%20%
Konzept-Abnahme20%40%
Design-Abnahme20%60%
Entwicklung 50%15%75%
Fertigstellung15%90%
Abnahme10%100%

Gewährleistung und Nachbesserung

Bei Dienstverträgen

Sehr begrenzte Mängelrechte:

  • Keine Gewährleistung im klassischen Sinn
  • Nur Schadensersatz bei Pflichtverletzung
  • Beweislast beim Auftraggeber

Bei Werkverträgen

Umfangreiche Mängelrechte (§ 634 BGB):

  1. Nacherfüllung (§ 635): Der Auftragnehmer muss Mängel kostenlos beseitigen
  2. Selbstvornahme (§ 637): Auftraggeber lässt Mangel beheben, Kosten trägt Auftragnehmer
  3. Rücktritt (§ 636): Bei wesentlichen Mängeln
  4. Minderung (§ 638): Preisreduzierung bei verbleibenden Mängeln
  5. Schadensersatz (§ 636): Bei schuldhafter Mangelhaftigkeit

Gewährleistungsfristen:

  • Allgemein: 2 Jahre ab Abnahme
  • Bauwerke: 5 Jahre ab Abnahme
  • Arglistig verschwiegene Mängel: 3 Jahre ab Kenntnis

Rechnungsstellung nach Vertragsart

Dienstvertrag-Rechnung

Typische Elemente:

  • Zeitraum der Leistung
  • Aufschlüsselung nach Stunden/Tagen
  • Tätigkeitsbeschreibung (was wurde gemacht)
  • Stundensatz oder Tagessatz
  • Keine Abnahmeklausel erforderlich

Beispiel:


RECHNUNG Nr. 2026-012

Leistungszeitraum: Januar 2026
Projekt: Strategieberatung Digitalisierung

Datum       Tätigkeit                    Stunden  Satz      Betrag
------------------------------------------------------------------------
05.01.      Kick-off Workshop            4,0      120,00 €   480,00 €
12.01.      Ist-Analyse Prozesse         6,0      120,00 €   720,00 €
19.01.      Soll-Konzept Entwicklung     8,0      120,00 €   960,00 €
26.01.      Präsentation Geschäftsführung 3,0     120,00 €   360,00 €
------------------------------------------------------------------------
Gesamt:                                  21,0 Std.         2.520,00 €
zzgl. 19% USt.                                               478,80 €
------------------------------------------------------------------------
Rechnungsbetrag:                                          2.998,80 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Werkvertrag-Rechnung

Typische Elemente:

  • Bezug auf den Vertrag/Auftrag
  • Beschreibung des erstellten Werks
  • Hinweis auf erfolgte Abnahme
  • Bei Teilrechnung: Hinweis auf Abschlag

Beispiel Schlussrechnung:


SCHLUSSRECHNUNG Nr. 2026-025

Projekt: Website-Relaunch (Vertrag v. 01.12.2025)
Abnahme erfolgt am: 15.03.2026

Leistung gemäß Leistungsbeschreibung:
- Konzeption und Wireframes
- UI/UX Design (5 Hauptseiten)
- Responsive Entwicklung (WordPress)
- SEO-Grundoptimierung
- Einweisung (2 Stunden)

Gesamthonorar:                                           12.000,00 €
./. Abschlagszahlung v. 15.01.2026                       -2.400,00 €
./. Abschlagszahlung v. 15.02.2026                       -4.800,00 €
------------------------------------------------------------------------
Restbetrag:                                               4.800,00 €
zzgl. 19% USt.                                              912,00 €
------------------------------------------------------------------------
Rechnungsbetrag:                                          5.712,00 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.

Gemischte Verträge

Oft enthalten Projekte Elemente beider Vertragsarten:

Beispiel: IT-Projekt

LeistungVertragsartAbrechnung
AnforderungsanalyseDienstvertragNach Stunden
Software-EntwicklungWerkvertragNach Abnahme
Wartung & SupportDienstvertragMonatspauschale
Updates & BugfixesWerkvertragNach Abnahme

Empfehlung für gemischte Projekte

  1. Klare Trennung: Welche Teile sind Dienst-, welche Werkleistung?
  2. Separate Kalkulation: Unterschiedliche Abrechnungsmodelle
  3. Getrennte Positionen: Auf Rechnungen klar unterscheiden
  4. Vertragliche Klarstellung: Im Angebot definieren

Kündigung und Vergütungsanspruch

Kündigung beim Dienstvertrag (§ 626, 627 BGB)

  • Jederzeit möglich
  • Vergütung nur für geleistete Dienste
  • Kündigungsfrist beachten (wenn vereinbart)

Kündigung beim Werkvertrag (§ 648 BGB)

Der Auftraggeber kann jederzeit kündigen, ABER:

  • Du behältst Anspruch auf die volle Vergütung
  • Abzüglich ersparter Aufwendungen
  • Typisch: 5-10% Abzug

Praktisches Beispiel:


Vereinbartes Gesamthonorar:         10.000,00 €
Bereits geleistete Arbeiten:        -3.000,00 € (abzurechnen)
Resthonorar:                         7.000,00 €
./. ersparte Aufwendungen (10%):      -700,00 €
------------------------------------------------------------------------
Kündigungsvergütung:                 6.300,00 €

Checkliste: Vertragsart bestimmen

Prüfe diese Fragen:

Wird ein konkretes Ergebnis geschuldet?

  • Ja → Werkvertrag
  • Nein, nur Bemühen → Dienstvertrag

Ist eine Abnahme sinnvoll?

  • Ja, es gibt ein "fertiges" Produkt → Werkvertrag
  • Nein, laufende Tätigkeit → Dienstvertrag

Wer trägt das Erfolgsrisiko?

  • Auftragnehmer → Werkvertrag
  • Auftraggeber → Dienstvertrag

Gibt es Gewährleistungspflichten?

  • Ja, Mängel müssen behoben werden → Werkvertrag
  • Nein, höchstens Schadensersatz → Dienstvertrag

Typische Fehler vermeiden

Fehler 1: Werkvertrag ohne Abnahme abrechnen ✅ Immer auf Abnahme hinwirken, zumindest fiktive Abnahme einleiten

Fehler 2: Stundenabrechnung bei Werkvertrag ✅ Werkverträge pauschal abrechnen, Stunden nur zur Information

Fehler 3: Keine Gewährleistungsklausel ✅ Bei Werkverträgen Gewährleistung regeln (Frist, Umfang)

Fehler 4: Mischung nicht transparent machen ✅ Bei gemischten Verträgen die Anteile klar trennen

Fazit

Die Unterscheidung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist fundamental für deine Rechnungsstellung. Während du bei Dienstverträgen flexibel nach Aufwand abrechnen kannst, brauchst du bei Werkverträgen eine Abnahme, bevor die Vergütung fällig wird. Kenne deine Vertragsart – und rechne entsprechend korrekt ab.

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Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob mein Vertrag ein Werk- oder Dienstvertrag ist?

Frage dich: Schuldest du ein konkretes Ergebnis (z.B. fertige Website, repariertes Gerät) oder Tätigwerden (z.B. Beratungsstunden)? Bei einem Ergebnis ist es ein Werkvertrag, bei reinem Tätigwerden ein Dienstvertrag. Im Zweifel kommt es auf den Schwerpunkt der Leistung an.

Wann wird meine Rechnung bei einem Werkvertrag fällig?

Die Vergütung wird erst nach Abnahme des Werkes fällig (§ 641 BGB). Die Abnahme kann ausdrücklich erfolgen oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nutzung des Werkes ohne Beanstandung). Du kannst auch eine fiktive Abnahme herbeiführen, indem du eine Frist zur Abnahme setzt.

Darf ich bei Werkverträgen Abschlagszahlungen verlangen?

Ja, nach § 632a BGB kannst du Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile des Werkes verlangen. Der Abschlag muss dem Wert der Teilleistung entsprechen. Typisch ist eine Staffelung wie 20% bei Auftragserteilung, weitere Zahlungen bei Meilensteinen und 10% nach Abnahme.

Was passiert, wenn der Kunde den Auftrag mittendrin kündigt?

Bei Dienstverträgen endet dein Vergütungsanspruch mit der Kündigung – du bekommst nur die geleisteten Stunden bezahlt. Bei Werkverträgen hast du Anspruch auf die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (typisch 5-10%). Das kann bei teuren Projekten sehr relevant sein.

Wie lange hafte ich für Mängel?

Bei Werkverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Abnahme, bei Bauwerken 5 Jahre. Bei Dienstverträgen gibt es keine klassische Gewährleistung – höchstens Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzung. Diese verjähren nach 3 Jahren.

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